Ramseier-/Sparschwein Gesamtkatalog 02/2024 CH/FR

1 Allgemeine Verkaufs und Lieferbedingungen 5 Gewährleistung, Garantie, Haftung und Mängelrüge 5.1 Der Auftraggeber muss die gelieferte Ware innerhalb einer angemessenen Frist auf Mängel untersuchen und Ramseier Normalien diese innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Postaufgabe. 5.2 Generell sind Sonderteile und Nichtlagerartikel von jeder Rücknahme ausgeschlossen. 5.3 Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen. 5.4 Ramseier Normalien haftet bei berechtigten Beanstandungen jeweils nur bis zur Höhe des Lieferwertes der von Ramseier Normalien gelieferten Ware. 5.5 Eine Garantie, dass die Ware für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist, wird von Ramseier Normalien nicht übernommen, dementsprechend werden Ersatzforderungen, die aufgrund eines Mangels wegen falscher Verwendung entstehen, abgelehnt. 5.6 Es wird vereinbart, dass der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung bei beweglichen Sachen im Sinne des §933 ABGB binnen sechs Monaten gerichtlich geltend machen muss. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte nach dem KSchG. 5.7 Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile und Zubehör sowie Reparaturen infolge nicht autorisierter Eingriffe Dritter. Werden die Vertragsgegenstände in Verbindung mit Geräten und/oder Programmen Dritter eingesetzt, besteht eine Gewährleistung für Funktions- und Leistungsmängel der Vertragsgegenstände nur dann, wenn solche Mängel auch ohne eine derartige Verbindung auftreten. 5.8 Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von Ramseier Normalien verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. 5.9 Den Auftraggeber trifft die volle Beweislast für alle Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, den Zeitpunkt seiner Feststellung und die Rechtzeitigkeit seiner Rüge. Es werden keine Garantien im Rechtssinne abgegeben. Herstellergarantien bleiben hievon unberührt. 6 Haftungsbeschränkung 6.1 Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes (PHG) beschränkt sich die Haftung von Ramseier Normalien auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sowie fehlerhafte Darstellungen und Maßangaben in unseren Unterlagen und Modelländerungen sind ausgeschlossen. 6.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ramseier Normalien zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden des Kunden. 7 Eigentumsvorbehalt 7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung der Forderungen von Ramseier Normalien uneingeschränktes Eigentum von Ramseier Normalien. Der Auftraggeber hat für diese Zeit für die ordnungsgemäße Instandhaltung (Wartung und Reparatur) auf seine Kosten zu sorgen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen vor restloser Bezahlung gelten als ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat der Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Der Auftraggeber hat Ramseier Normalien alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen. 7.2 Ramseier Normalien ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Daneben ist Ramseier Normalien berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht gemäß 7.1. vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, wenn Ramseier Normalien ein Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten ist. 7.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung der Forderungen von Ramseier Normalien dessen Eigentum. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Erfolgt die Veräußerung auf Kredit, so tritt der Auftraggeber bereits jetzt die sich daraus ergebende Kaufpreisforderung ab. Erfolgt die Veräußerung gegen bar, so ist der Auftraggeber ermächtigt und beauftragt, den Barkaufpreis im Namen von Ramseier Normalien entgegenzunehmen. Dieser muss gesondert verwahrt und sofort an Ramseier Normalien zur Bezahlung der Forderung überwiesen werden. 7.4 Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Auftraggeber erfolgt im Namen und im Auftrag von Ramseier Normalien. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware, so erwirbt Ramseier Normalien an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von Ramseier Normalien gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn Ware mit anderen, nicht von Ramseier Normalien gelieferten Waren verarbeitet oder vermischt wird. 8 Gefahrenübergang 8.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt auf den Auftraggeber über. 8.2 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist. 9 Gerichtsstand 9.1 Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Ramseier Normalien örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart. 9.2 Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Ramseier Normalien, einschließlich dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen, gilt das jeweilige Recht des geografischen Standorts von Ramseier Normalien. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. 9.3 Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind in Deutsch, Französisch und Englisch verfasst. Im Zweifelsfall gilt die deutsche Fassung. Stand Januar 2011 (Änderungen vorbehalten) 1 Präambel 1.1 Der Auftragnehmer (in weiterer Folge Ramseier Normalien genannt) nimmt Aufträge entgegen, verkauft, vermietet und liefert ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese nachstehenden Bedingungen gelten für alle Leistungen, die Ramseier Normalien oder ein von ihm namhaft gemachtes Subunternehmen im Rahmen dieses Vertrages durchführt. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. 1.2 Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als anerkannt. Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie von Ramseier Normalien schriftlich bestätigt worden sind. 1.3 Geschäfts- bzw. Lieferbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen, außer sie werden ausdrücklich und schriftlich von Ramseier Normalien anerkannt. 1.4 Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. 1.5 Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. 1.6 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt. 2 Lieferungen 2.1 Die Lieferung erfolgt zu den auf den entsprechenden Dokumenten angeführten Konditionen, basierend auf den zu diesem Zeitpunkt gültigen Incoterms. 2.2 Ramseier Normalien behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Teillieferungen durchzuführen. 2.3 Beanstandungen aus Transportschäden können nur anerkannt werden, wenn sie sofort bei Übernahme der Ware beim beauftragten Frachtführer auf dem Übernahmeschein vermerkt werden. In weiterer Folge sind Beschädigungen sofort, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen schriftlich bei Ramseier Normalien vorzubringen. 2.4 Laut der Auftragsbestätigung angekündigte Liefertermine gelten nur als Richtwerte. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre von Ramseier Normalien oder dessen Unterlieferanten entbinden Ramseier Normalien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit. 2.5 Betriebs- und Verkehrsstörung und nicht ordnungsgemäße Lieferung von Unterlieferanten gelten auch als höhere Gewalt und befreien Ramseier Normalien für die Dauer der Behinderung oder nach Wahl Ramseiers auch endgültig von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne dass dem Auftraggeber Ansprüche aufgrund des Rücktrittes durch Ramseier Normalien entstehen. In diesem Fall wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. 2.6 Ramseier Normalien steht es frei, die Art der Verpackung und Versendung der Ware und das Transportmittel auszuwählen. 2.7 Die Einhaltung der Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen des Auftraggebers voraus, insbesondere die Pflicht zur Leistung einer vereinbarten Anzahlung, sowie die Begleichung fälliger Rechnungen. 2.8 Lieferfristen beginnen nicht vor vollständiger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. 2.9 Für die Abwicklung von Retourware, die aufgrund eines Bestellfehlers des Auftraggebers verursacht wird, verrechnet Ramseier Normalien einen Transportkostenanteil. 2.10 Ramseier Normalien verrechnet bei Lieferungen im Wert von unter CHF 100 (€ 100) eine Bearbeitungspauschale von CHF 15 (€ 15). 2.11 Mit der Bestellung – unabhängig von ihrem Übermittlungsweg - erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Bei einer auf elektronischem Wege bestellten Ware wird Ramseier Normalien den Erhalt der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die elektronische Zugangsbestätigung der Bestellung stellt jedoch noch nicht die verbindliche Annahmeerklärung des Vertragsangebotes dar. Ramseier Normalien ist berechtigt, das Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen anzunehmen. Bei auf elektronischem Wege bestellter Ware ist Ramseier Normalien berechtigt, die Bestellung innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang anzunehmen. Ramseier Normalien ist berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden – abzulehnen. 3 Preise 3.1 Die genannten Preise enthalten keine Umsatzsteuer. 3.2 Für die Berechnung der Preise sind jeweils die am Tage der Lieferung gültigen Preise maßgebend, bei Zweifel gelten die auf der Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot genannten Preise. 3.3 Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung, etc. verändern, so ist Ramseier Normalien berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. 4 Zahlung 4.1 Zahlungen sind 30 Tage nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug und spesenfrei fällig. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. 4.2 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist Ramseier Normalien berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen. 4.3 Der Auftraggeber hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch Ramseier Normalien anerkannt wurden. Der Auftraggeber ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt. 4.4 Der Auftraggeber hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu tragen. 4.5 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist Ramseier Normalien von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden. 4.6 Ramseier Normalien ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. 4.7 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Ramseier Normalien über den Betrag verfügen kann. Die mit Scheck- bzw. Papierzahlungen verbundenen Kosten und Spesen trägt der Auftraggeber.

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