Ramseier Gesamtkatalog 04/2024 AT

Allgemeine Verkaufs und Lieferbedingungen 1Präambel 1.1 Der Auftragnehmer (in weiterer Folge Ramseier Normalien genannt) nimmt Aufträge entgegen, verkauft, vermietet und liefert ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen.DiesenachstehendenBedingungengelten füralle Leistungen,dieRamseierNormalienodereinvon ihmnamhaft gemachtes Subunternehmen im Rahmen dieses Vertrages durchführt.Maßgeblich ist jeweilsdiezumZeitpunktdes VertragsabschlussesgültigeFassung. 1.2SpätestensmitderEntgegennahmederWareoderLeistung geltendieseBedingungenalsanerkannt.Mündlichvereinbarte ÄnderungenoderErgänzungendiesesVertragessindnurwirksam, wenn sie von Ramseier Normalien schriftlich bestätigt wordensind. 1.3Geschäfts-bzw.LieferbedingungendesAuftraggeberswerden für das gegenständlicheRechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen, außer sie werden ausdrücklich und schriftlich von Ramseier Normalien anerkannt. 1.4 Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. 1.5 Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im RahmendesZumutbarenvorbehalten. 1.6 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam, so wird hierdurchdieGültigkeitderübrigenBestimmungennichtberührt. Dieganzoder teilweiseunwirksameRegelungwirddurcheine Regelungersetzt,derenwirtschaftlicherErfolgdemderUnwirksamenmöglichstnahekommt. 2Lieferungen 2.1 Die Lieferung erfolgt zu den auf den entsprechenden Dokumenten angeführten Konditionen, basierend auf den zu diesemZeitpunktgültigen Incoterms. 2.2 Ramseier Normalien behält sich das Recht vor, nach eigenemErmessenTeillieferungendurchzuführen. 2.3 Beanstandungen aus Transportschäden können nur anerkannt werden, wenn sie sofort bei Übernahme derWare beim beauftragten Frachtführer auf dem Übernahmeschein vermerkt werden. In weiterer Folge sind Beschädigungen sofort, spätestensaber innerhalbvon14TagenschriftlichbeiRamseier Normalienvorzubringen. 2.4 Laut der Auftragsbestätigung angekündigte Liefertermine gelten nur als Richtwerte. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre von Ramseier Normalien oder dessen Unterlieferanten entbinden Ramseier NormalienvonderEinhaltungdervereinbartenLieferzeit. 2.5 Betriebs- und Verkehrsstörung und nicht ordnungsgemäße Lieferung von Unterlieferanten gelten auch als höhere Gewalt und befreien Ramseier Normalien für die Dauer der Behinderung oder nach Wahl Ramseiers auch endgültig von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne dass dem Auftraggeber AnsprücheaufgrunddesRücktrittesdurchRamseierNormalien entstehen. In diesem Fall wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.DieGegenleistungwirdunverzüglichzurückerstattet. 2.6 Ramseier Normalien steht es frei, die Art derVerpackung und VersendungderWareunddasTransportmittelauszuwählen. 2.7 Die Einhaltung der Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen des Auftraggebers voraus, insbesondere diePflichtzurLeistungeinervereinbartenAnzahlung,sowiedie Begleichung fälligerRechnungen. 2.8 Lieferfristen beginnen nicht vor vollständiger Klarstellung allerAusführungseinzelheiten. 2.9 Für die Abwicklung von Retourware, die aufgrund eines Bestellfehlers des Auftraggebers verursacht wird, verrechnet RamseierNormalieneinenTransportkostenanteil. 2.10 Ramseier Normalien verrechnet bei Lieferungen im Wert vonunter€100eineBearbeitungspauschalevon€15. 2.11 Mit der Bestellung – unabhängig von ihrem Übermittlungsweg - erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerbenzuwollen.BeieineraufelektronischemWegebestellten Ware wird Ramseier Normalien den Erhalt der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die elektronische Zugangsbestätigung der Bestellung stellt jedoch noch nicht die verbindliche AnnahmeerklärungdesVertragsangebotesdar.Ramseier Normalien ist berechtigt, dasVertragsangebot innerhalb von 2 Wochen anzunehmen. Bei auf elektronischemWege bestellter Ware ist Ramseier Normalien berechtigt, die Bestellung innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang anzunehmen. Ramseier Normalien ist berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nachPrüfungderBonitätdesKunden–abzulehnen. 3Preise 3.1DiegenanntenPreiseenthaltenkeineUmsatzsteuer. 3.2 Für die Berechnung der Preise sind jeweils die am Tage der LieferunggültigenPreisemaßgebend,beiZweifelgeltendieauf derAuftragsbestätigungbzw.demAngebotgenanntenPreise. 3.3 Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen inderBrancheoder innerbetrieblicherAbschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie jene für Materialien, Energie,Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung, etc. verändern, so ist Ramseier Normalien berechtigt, diePreiseentsprechendzuerhöhenoderzuermäßigen. 4Zahlung 4.1 Zahlungen sind 30 Tage nach Rechnungslegung ohne jedenAbzugundspesenfrei fällig.FürTeilrechnungengeltendie für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. 4.2BeiAufträgen,diemehrereEinheitenumfassen, istRamseier Normalien berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oderLeistungRechnungzu legen. 4.3DerAuftraggeberhateinRechtzurAufrechnungnur,wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch Ramseier Normalien anerkannt wurden. Der Auftraggeber ist nichtzurZurückbehaltungvonZahlungenberechtigt. 4.4 Der Auftraggeber hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der ForderungverbundenenKostenundAufwändewie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechendeRechtsverfolgungnotwendigenKostenzu tragen. 4.5BeiZahlungsverzugdesAuftraggebers istRamseierNormalien von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungenentbunden. 4.6 Ramseier Normalien ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessenältereSchuldanzurechnen. 4.7 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Ramseier Normalien über den Betrag verfügen kann. Die mit Scheck- bzw. Papierzahlungen verbundenen Kosten und Spesen trägt der Auftraggeber. 5Gewährleistung,Garantie,HaftungundMängelrüge 5.1 Der Auftraggeber muss die gelieferteWare innerhalb einer angemessenen Frist auf Mängel untersuchen und Ramseier Normalien diese innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitigePostaufgabe. 5.2 Generell sind Sonderteile und Nichtlagerartikel von jeder Rücknahmeausgeschlossen. 5.3MängeleinesTeilsderLieferungkönnennichtzurBeanstandungdergesamtenLieferung führen. 5.4 Ramseier Normalien haftet bei berechtigten Beanstandungen jeweilsnurbiszurHöhedesLieferwertesdervonRamseier NormaliengeliefertenWare. 5.5EineGarantie,dassdieWare fürdenvorgesehenenVerwendungszweck geeignet ist, wird von Ramseier Normalien nicht übernommen, dementsprechend werden Ersatzforderungen, die aufgrund eines Mangels wegen falscherVerwendung entstehen,abgelehnt. 5.6 Es wird vereinbart, dass der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung bei beweglichen Sachen im Sinne des §933 ABGB binnen sechs Monaten gerichtlich geltend machen muss. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte nachdemKSchG. 5.7VonderGewährleistungausgenommensindVerschleißteile undZubehörsowieReparaturen infolgenichtautorisierterEingriffe Dritter. Werden die Vertragsgegenstände in Verbindung mitGerätenund/oderProgrammenDrittereingesetzt,besteht eine Gewährleistung für Funktions- und Leistungsmängel der Vertragsgegenstände nur dann, wenn solche Mängel auch ohneeinederartigeVerbindungauftreten. 5.8Regressforderungen imSinnedes§12Produkthaftungsgesetzessindausgeschlossen,esseidenn,derRegressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von Ramseier Normalien verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. 5.9 Den Auftraggeber trifft die volle Beweislast für alle Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, denZeitpunktseinerFeststellungunddieRechtzeitigkeitseiner Rüge. Es werden keine Garantien im Rechtssinne abgegeben. Herstellergarantienbleibenhievonunberührt. 6Haftungsbeschränkung 6.1 Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes(PHG)beschränktsichdieHaftungvonRamseier NormalienaufVorsatzundgrobeFahrlässigkeit.DieHaftung für leichteFahrlässigkeit,derErsatzvonFolgeschädenundVermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und vonSchädenausAnsprüchenDrittergegendenKundensowie fehlerhafte Darstellungen und Maßangaben inunseren UnterlagenundModelländerungensindausgeschlossen. 6.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ramseier Normalien zurechenbaren Körper- und GesundheitsschädendesKunden. 7Eigentumsvorbehalt 7.1DiegelieferteWarebleibtbiszurErfüllungderForderungen von Ramseier Normalien uneingeschränktes Eigentum von RamseierNormalien.DerAuftraggeberhat fürdieseZeit fürdie ordnungsgemäße Instandhaltung (Wartung und Reparatur) auf seine Kosten zu sorgen. Verpfändungen oder SicherungsübereignungenvorrestloserBezahlunggeltenalsausgeschlossen. Der Auftraggeber hat unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder derVernichtung derWare. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat der Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Der Auftraggeber hat Ramseier Normalien alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe DritteraufdieWareentstehen. 7.2 Ramseier Normalien ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Daneben ist Ramseier Normalien berechtigt, bei VerletzungeinerPflichtgemäß7.1.vomVertragzurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, wenn Ramseier Normalien einFesthaltenamVertragnichtzuzumuten ist.7.3Diegelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung der Forderungen von Ramseier Normalien dessen Eigentum. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Erfolgt dieVeräußerung auf Kredit, sotrittderAuftraggeberbereits jetztdiesichdarausergebende Kaufpreisforderung ab. Erfolgt die Veräußerung gegen bar, so ist der Auftraggeber ermächtigt und beauftragt, den Barkaufpreis imNamenvonRamseierNormalienentgegenzunehmen. Dieser muss gesondert verwahrt und sofort an Ramseier NormalienzurBezahlungderForderungüberwiesenwerden. 7.4DieBe-undVerarbeitungderWaredurchdenAuftraggeber erfolgt im Namen und im Auftrag von Ramseier Normalien. ErfolgteineVerarbeitungderWare,soerwirbtRamseierNormalien an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von Ramseier Normalien gelieferten Ware. Dasselbe gilt,wennWaremitanderen,nichtvonRamseierNormaliengeliefertenWarenverarbeitetodervermischtwird. 8Gefahrenübergang 8.1DieGefahrdeszufälligenUntergangsundderzufälligenVerschlechterung derWare geht mit der Übergabe, beimVersendungskauf mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmtenPersonenoderAnstaltaufdenAuftraggeberüber. 8.2DerÜbergabestehtesgleich,wennderKundemitderAnnahme inVerzug ist. 9Gerichtsstand 9.1 Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Ramseier Normalien örtlich und sachlich zuständige Gerichtvereinbart. 9.2 Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Ramseier Normalien, einschließlich dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen, gilt das jeweilige Recht des geografischen Standorts von Ramseier Normalien. Die AnwendbarkeitdesUN-Kaufrechteswirdausgeschlossen. 9.3 Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind in Deutsch, Französisch und Englisch verfasst. Im Zweifelsfall gilt diedeutscheFassung. StandJanuar2011 (Änderungenvorbehalten)

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